Rechtsprechung
BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Kartuschenkolben" als Erfindung und Neuheit
- rewis.io
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BPatG, 05.12.2006 - 1 Ni 6/06
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Das Patent wurde im Nichtigkeitsverfahren 1 Ni 6/06 gemäß Urteil vom 5. Dezember 2006 für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik teilweise für nichtig erklärt.Der geltende Anspruch 1 des Patents in der geänderten Fassung - gemäß Urteil 1 Ni 6/06 bzw. DE 501 00 076 C5 - hat folgenden Wortlaut (Änderungen gegenüber der Fassung gemäß EP 1 165 400 B1 durch Streichung bzw. Unterstreichung gekennzeichnet):.
MFP1 Urteil BPatG 1 Ni 6/06 vom 5. Dezember 2006.
Ein entsprechender Sinngehalt des Patentanspruchs 1, nach dem bei einem an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck des Merkmals g orientierten Verständnis des Fachmanns das pastöse Material in die Nut eindringt und diese aufspreizt, wurde bereits im Nichtigkeitsverfahren 1 Ni 6/06 zugrunde gelegt, vgl. Seite 11, dritter Absatz der Urteilsbegründung.
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).Zwar ist eine einschränkende Auslegung des Patentanspruchs unterhalb des Wortlauts (im Sinne einer Auslegung unterhalb des Sinngehalts) nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zulässig, wenn der Fachmann aus der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (BPatG 42, 204, GRUR 2000, 794 - veränderbare Daten; BGHZ 160, 204, 209; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
- BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05
Kettenradanordnung
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Zur Ermittlung der technischen Lehre, die sich aus Sicht dieses hier maßgeblichen Fachmanns aus dem Anspruch 1 ergibt, ist der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, unter Heranziehung der den Patentanspruch erläuternden Beschreibung und Zeichnungen durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung).
- BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Begriffe in den Patentansprüchen sind deshalb so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift und Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung). - BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - X ZR 153/05; GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe). - BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98
Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Das Verständnis des Fachmanns wird sich dabei entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck dieses Merkmals orientieren (vgl. BGH GRUR 2001, 232 - Brieflocher, m. w. N.), wobei für die Feststellung des Offenbarungsgehalts der Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nichts anderes gilt als für die Auslegung der in einem Patentanspruch verwendeten Begriffe und dessen Lehre zum technischen Handeln (vgl. BGH GRUR 2008, 887 - Momentanpol II). - BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06
Momentanpol II
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Das Verständnis des Fachmanns wird sich dabei entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck dieses Merkmals orientieren (vgl. BGH GRUR 2001, 232 - Brieflocher, m. w. N.), wobei für die Feststellung des Offenbarungsgehalts der Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nichts anderes gilt als für die Auslegung der in einem Patentanspruch verwendeten Begriffe und dessen Lehre zum technischen Handeln (vgl. BGH GRUR 2008, 887 - Momentanpol II). - BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03
Baumscheibenabdeckung
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Begriffe in den Patentansprüchen sind deshalb so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift und Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung). - BPatG, 26.01.2000 - 20 W (pat) 20/99
Auslegung von allgemein gehaltenen Patentansprüchen im Erteilungsverfahren
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
Zwar ist eine einschränkende Auslegung des Patentanspruchs unterhalb des Wortlauts (im Sinne einer Auslegung unterhalb des Sinngehalts) nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zulässig, wenn der Fachmann aus der Anspruchsfassung bereits einen klar und eindeutig definierten Gegenstand entnehmen kann (BPatG 42, 204, GRUR 2000, 794 - veränderbare Daten; BGHZ 160, 204, 209; GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - LG Düsseldorf, 31.08.2010 - 4b O 148/09
Verbot des Vertriebs eines patentrechtlich geschützten Kartuschenkolben aus einem …
Auszug aus BPatG, 11.06.2013 - 1 Ni 16/12
LR35 Urteil LG Düsseldorf vom 31. August 2010 - 4b O 148/09.